Weiterbildungsstipendium, Qualischeck
Förderung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Weiterbildungsstipendium
Die Begabtenförderung können Sie erhalten, wenn:
- Sie jünger als 25 Jahre sind (es können bestimmte Zeiträume, wie z.B. das FSJ oder der Zivildienst angerechnet werden)
- Sie Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" bestanden haben oder
- Sie bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind.
Alle, die das Weiterbildungsstipendium (IHK-Begabtenförderung) erhalten, fordern bitte für das kommende Semester die Anwesenheits- bzw. Unterschriftenliste in der VWA-Geschäftsstelle per E-Mail public@vwa-mainz.de an.
Qualischeck
Mit dem Förderprogramm Qualischeck des Landes Rheinland-Pfalz - kofinanziert von der EU - wird die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz können gefördert werden, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Gefördert werden 60 % der entstehenden Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Hier geht es zum Antrag: Antrag Qualischeck